Damit der Startschuss in die Selbstständigkeit ein voller Erfolg wird
Dein Herz schlägt für die Fotografie und du willst nun endlich ganz offiziell mit deinem eigenen Fotografie-Business starten? Wie wundervoll! Ich helfe dir bei den ersten Schritten, der Gewerbeanmeldung, erkläre dir, was du (steuer)rechtlich zu beachten hast, wenn du dich als Fotograf*in selbstständig machst und woran sonst noch zu denken ist.
Gerade sagt die Stimme in dir vielleicht noch: Wo um Himmels willen soll ich nur anfangen?! Die gute Nachricht: Ein Gewerbe als Fotograf*in anzumelden ist ganz leicht und gar nicht so kompliziert, wie du denkst. Bevor ich dir aber step by step erkläre, wie und wo genau du dein Gewerbe anmeldest, lass uns noch einmal schauen, was genau aus rechtlicher Sicht eigentlich dahintersteckt.
Gerade sagt die Stimme in dir vielleicht noch: Wo um Himmels willen soll ich nur anfangen?! Die gute Nachricht: Ein Gewerbe als Fotograf*in anzumelden ist ganz leicht und gar nicht so kompliziert, wie du denkst. Bevor ich dir aber step by step erkläre, wie und wo genau du dein Gewerbe anmeldest, lass uns noch einmal schauen, was genau aus rechtlicher Sicht eigentlich dahintersteckt.
Inhaltsverzeichnis
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Gewerbe anmelden als Fotograf*in: Freiberufler*in versus gewerbetreibende*r Fotograf*in
Bevor du dein Gewerbe anmeldest, solltest du dich als Fotograf*in fragen, ob deine Arbeit freiberuflicher oder gewerblicher Natur ist. Der Unterschied ist tatsächlich ganz einfach.
Wirst du von Kunden beauftragt, Fotos von zum Beispiel einer Hochzeit, der Familie oder einer Feier zu machen, wird diese Arbeit als gewerblich bezeichnet.
Als freiberufliche*r Fotograf*in wirst du hingegen eingestuft, wenn deine Arbeit in erster Linie künstlerisch ist, du meist ohne Auftrag, also frei fotografierst und somit von Kunden losgelöst arbeitest. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Pressefotograf*innen und Bildjournalist*innen, deren Arbeit der Berichterstattung dient.
Je kreativer, freier und künstlerischer, desto mehr deuten die Zeichen auf eine freiberufliche Tätigkeit hin und du musst kein Gewerbe anmelden, sondern deine Tätigkeit lediglich beim Finanzamt melden.
Wirst du von Kunden beauftragt, Fotos von zum Beispiel einer Hochzeit, der Familie oder einer Feier zu machen, wird diese Arbeit als gewerblich bezeichnet.
Als freiberufliche*r Fotograf*in wirst du hingegen eingestuft, wenn deine Arbeit in erster Linie künstlerisch ist, du meist ohne Auftrag, also frei fotografierst und somit von Kunden losgelöst arbeitest. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Pressefotograf*innen und Bildjournalist*innen, deren Arbeit der Berichterstattung dient.
Je kreativer, freier und künstlerischer, desto mehr deuten die Zeichen auf eine freiberufliche Tätigkeit hin und du musst kein Gewerbe anmelden, sondern deine Tätigkeit lediglich beim Finanzamt melden.
Deine Gewerbeanmeldung als Fotograf*in – step by step
Du möchtest wundervolle Hochzeiten, Familien und Paare fotografieren oder deinen Kunden Shootings in anderen Bereichen anbieten? Dann wartet jetzt die Gewerbe-Anmeldung auf dich. Yay!
Gerade am Anfang deiner Unternehmensgründung musst du gefühlt vieles gleichzeitig machen. Manches ist wichtiger, manches kann ein bisschen warten. Die Gewerbe-Anmeldung aber nicht.
Wenn du fotografierst, mit deiner selbstständigen Arbeit Umsatz generieren und langfristig Gewinn erzielen willst, ist es zwingend notwendig, dass du dein Gewerbe als Fotograf*in anmeldest – und das bereits vor deinem ersten bezahlten Shooting.
Einfacher formuliert: Sobald du den Entschluss fasst, nicht mehr nur hobbymäßig zu fotografieren, sondern mit deiner Arbeit Geld verdienen willst, ab zum Gewerbeamt.
Wichtig: Wenn du noch einen Hauptjob hast, die Fotografie also nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausüben willst, musst du deinen Arbeitgeber um ein Okay bitten. In der Regel sollte das kein Problem sein. Aber sprich es vorher unbedingt ab, um auf der sicheren Seite zu sein!
Es gibt zwei Wege, dein Gewerbe als Fotograf*in anzumelden, je nachdem wie das Gewerbeamt in deiner Stadt aufgestellt ist. Entweder ganz einfach online über die Website deines Gewerbeamtes oder offline über ein Formular deines Amtes. Die Kosten hierfür liegen zwischen 10 und 65 Euro.
Lass uns doch einmal schauen, welches die wichtigsten Fragen sind, die hier auf dich warten.
Gerade am Anfang deiner Unternehmensgründung musst du gefühlt vieles gleichzeitig machen. Manches ist wichtiger, manches kann ein bisschen warten. Die Gewerbe-Anmeldung aber nicht.
Wenn du fotografierst, mit deiner selbstständigen Arbeit Umsatz generieren und langfristig Gewinn erzielen willst, ist es zwingend notwendig, dass du dein Gewerbe als Fotograf*in anmeldest – und das bereits vor deinem ersten bezahlten Shooting.
Einfacher formuliert: Sobald du den Entschluss fasst, nicht mehr nur hobbymäßig zu fotografieren, sondern mit deiner Arbeit Geld verdienen willst, ab zum Gewerbeamt.
Wichtig: Wenn du noch einen Hauptjob hast, die Fotografie also nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausüben willst, musst du deinen Arbeitgeber um ein Okay bitten. In der Regel sollte das kein Problem sein. Aber sprich es vorher unbedingt ab, um auf der sicheren Seite zu sein!
Es gibt zwei Wege, dein Gewerbe als Fotograf*in anzumelden, je nachdem wie das Gewerbeamt in deiner Stadt aufgestellt ist. Entweder ganz einfach online über die Website deines Gewerbeamtes oder offline über ein Formular deines Amtes. Die Kosten hierfür liegen zwischen 10 und 65 Euro.
Lass uns doch einmal schauen, welches die wichtigsten Fragen sind, die hier auf dich warten.
Was ist die richtige Rechtsform für dich als Fotograf*in?
Sofern du dein Fotografie-Business solo ausübst, also ohne einen weiteren Geschäftspartner, zählst du als Fotograf*in als Einzelunternehmer.
Solltest du dein Unternehmen gemeinsam mit mehreren Personen gründen, könnte zum Beispiel die GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine UG (Unternehmergesellschaft) von Interesse für euch sein. Halte hier aber unbedingt Rücksprache mit deinem Steuerberater für eine umfassende Beratung.
Solltest du dein Unternehmen gemeinsam mit mehreren Personen gründen, könnte zum Beispiel die GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine UG (Unternehmergesellschaft) von Interesse für euch sein. Halte hier aber unbedingt Rücksprache mit deinem Steuerberater für eine umfassende Beratung.
In wenigen Schritten durch die Gewerbeanmeldung
Im Formular für die Gewerbeanmeldung wirst du neben deinen persönlichen Kontaktdaten zur Neugründung natürlich auch nach dem Betriebsort gefragt. In den meisten Fällen wird dies dein Zuhause sein, sofern du kein angemietetes Studio hast. Deine private Anschrift wird dann auch die Anschrift für die Hauptniederlassung sein.
Außerdem wird nach dem Schwerpunkt deiner Tätigkeit gefragt. Versuche hier so genau und zukunftsorientiert zu antworten wie möglich. Wenn du neben der Fotografie zum Beispiel auch noch Presets verkaufen willst, solltest du dies unter „weitere Tätigkeiten“ angeben.
Außerdem wird nach dem Schwerpunkt deiner Tätigkeit gefragt. Versuche hier so genau und zukunftsorientiert zu antworten wie möglich. Wenn du neben der Fotografie zum Beispiel auch noch Presets verkaufen willst, solltest du dies unter „weitere Tätigkeiten“ angeben.
Zählst du als Kleingewerbe oder gewerbesteuerpflichtig?
Tatsächlich ist diese Frage zunächst eine steuerliche. An deiner Rechtsform ändert sich dadurch nämlich nichts. Arbeitest du allein, völlig egal ob freiberuflich oder gewerblich, zählst du als Einzelunternehmer.
Als Kleingewerbe oder Kleinunternehmer werden dein Business und du bezeichnet, wenn dein Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG) und du im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wirst.
Beispiel: Wenn dein Umsatz im vorherigen Jahr (2021) bei 17.000 Euro lag und du im laufenden Jahr (2022) voraussichtlich bei rund 55.000 Euro Umsatz landen wirst, darfst du 2023 nicht mehr Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen.
Denn: Sobald du eine der beiden magischen Grenzen von 22.000 im vorherigen beziehungsweise 50.000 Euro im laufenden Jahr überschreitest, greift die Regelung nicht mehr und dein Foto-Business wird im Folgejahr (2023) automatisch gewerbesteuerpflichtig.
Bleibst du unter den genannten Grenzen, kannst du die Kleinunternehmerregelung also in Anspruch nehmen und hast den Vorteil, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Du sparst dir somit auch die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung und Vorauszahlungen ans Finanzamt. Außerdem kannst du deine Arbeit für Privatkunden im Vergleich zu deinen umsatzsteuerpflichtigen Mitbewerbern günstiger anbieten, da du deine Preise ohne die 19 Prozent on top kalkulieren kannst, die deine Privatkunden sich schließlich nicht vom Finanzamt zurückholen können.
Nachteil ist, dass du natürlich nicht die Mehrwertsteuer beim Kauf von neuem Equipment oder Büromaterialien zurückbekommst.
Als Kleingewerbe oder Kleinunternehmer werden dein Business und du bezeichnet, wenn dein Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG) und du im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wirst.
Beispiel: Wenn dein Umsatz im vorherigen Jahr (2021) bei 17.000 Euro lag und du im laufenden Jahr (2022) voraussichtlich bei rund 55.000 Euro Umsatz landen wirst, darfst du 2023 nicht mehr Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen.
Denn: Sobald du eine der beiden magischen Grenzen von 22.000 im vorherigen beziehungsweise 50.000 Euro im laufenden Jahr überschreitest, greift die Regelung nicht mehr und dein Foto-Business wird im Folgejahr (2023) automatisch gewerbesteuerpflichtig.
Bleibst du unter den genannten Grenzen, kannst du die Kleinunternehmerregelung also in Anspruch nehmen und hast den Vorteil, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Du sparst dir somit auch die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung und Vorauszahlungen ans Finanzamt. Außerdem kannst du deine Arbeit für Privatkunden im Vergleich zu deinen umsatzsteuerpflichtigen Mitbewerbern günstiger anbieten, da du deine Preise ohne die 19 Prozent on top kalkulieren kannst, die deine Privatkunden sich schließlich nicht vom Finanzamt zurückholen können.
Nachteil ist, dass du natürlich nicht die Mehrwertsteuer beim Kauf von neuem Equipment oder Büromaterialien zurückbekommst.
Wie groß soll dein Business werden?
Letztlich ist es auch eine unternehmerische Frage, die du dir stellen musst. Willst du dein Fotografie-Business nur nebenberuflich ausüben und hast ein festes sicheres Einkommen durch deinen Hauptberuf? Dann könnte die Kleinunternehmerregelung die richtige Wahl sein.
Möchtest du aber mehr als 50.000 Euro Umsatz im Jahr und dein Business so groß machen, dass du davon sogar leben kannst, solltest du die Regelung nicht Anspruch nehmen. Auch, wenn du gerade zum Beginn deiner Selbstständigkeit hohe Investitionen für Equipment und Co. tätigen musst, kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung Sinn für dich machen. Denn so würdest du immerhin die Mehrwertsteuer erstattet bekommen. Besprich auch dies mit deinem Steuerberater.
Möchtest du aber mehr als 50.000 Euro Umsatz im Jahr und dein Business so groß machen, dass du davon sogar leben kannst, solltest du die Regelung nicht Anspruch nehmen. Auch, wenn du gerade zum Beginn deiner Selbstständigkeit hohe Investitionen für Equipment und Co. tätigen musst, kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung Sinn für dich machen. Denn so würdest du immerhin die Mehrwertsteuer erstattet bekommen. Besprich auch dies mit deinem Steuerberater.
Handwerkskammer: Muss ich mich dort als Fotograf*in anmelden?
Wenn du dein Gewerbe als Fotograf*in anmeldest, wirst du auch nach der Betriebsart gefragt. Da die Fotografie ein Handwerk ist, kreuzt du dieses Feld an. Übrigens benötigst du für den Beruf der/des selbstständigen Fotografin/Fotografen mittlerweile keine Erlaubnis mehr, also keine entsprechende Ausbildung, ein Studium oder eine Handwerkskarte.
In der Handwerkskammer musst du aber dennoch Mitglied sein. Es ist eine der wenigen Pflichtmitgliedschaften. Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, kommt die Handwerkskammer ganz automatisch auf dich zu. Das heißt, du musst dich eigentlich um gar nichts kümmern. Die Handwerkskammer wird dich auf dem Postweg kontaktieren und auch hier musst du noch mal ein paar Fragen in einem Formular beantworten.
Kostenlos ist die Mitgliedschaft leider nicht, aber keine Sorge, utopisch hoch ist der Beitrag auch nicht. Je nach Bundesland variiert er ein wenig.
Wichtig: Sollte sich die Handwerkskammer nicht automatisch nach ein paar Wochen bei dir melden, kontaktiere du sie bitte.
In der Handwerkskammer musst du aber dennoch Mitglied sein. Es ist eine der wenigen Pflichtmitgliedschaften. Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, kommt die Handwerkskammer ganz automatisch auf dich zu. Das heißt, du musst dich eigentlich um gar nichts kümmern. Die Handwerkskammer wird dich auf dem Postweg kontaktieren und auch hier musst du noch mal ein paar Fragen in einem Formular beantworten.
Kostenlos ist die Mitgliedschaft leider nicht, aber keine Sorge, utopisch hoch ist der Beitrag auch nicht. Je nach Bundesland variiert er ein wenig.
Wichtig: Sollte sich die Handwerkskammer nicht automatisch nach ein paar Wochen bei dir melden, kontaktiere du sie bitte.
Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft
Eine weitere Pflichtversicherung ist die Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (BG). Sie ist dann zur Stelle, wenn du krankheitsbedingt einige Zeit nicht deinem Beruf als Fotograf*in nachgehen kannst und unterstützt unter anderem durch Verletztengeld, Wiedereingliederungsmaßnahmen oder Betriebsunfähigkeitsrente.
In der Regel kommt die BG automatisch nach deiner Gewerbeanmeldung auf dich zu. Sollte dies nicht innerhalb einer Woche passieren, solltest du dich dort melden.
Aufgepasst: Wenn du maximal 100 Tage im Jahr (8 Stunden entsprechen einem Tag) für dein Fotografie-Business tätig bist, kannst du dich von der Unternehmenspflichtversicherung per Antrag befreien lassen.
In der Regel kommt die BG automatisch nach deiner Gewerbeanmeldung auf dich zu. Sollte dies nicht innerhalb einer Woche passieren, solltest du dich dort melden.
Aufgepasst: Wenn du maximal 100 Tage im Jahr (8 Stunden entsprechen einem Tag) für dein Fotografie-Business tätig bist, kannst du dich von der Unternehmenspflichtversicherung per Antrag befreien lassen.
Was kostet es also, sich als Fotograf*in selbstständig zu machen?
Beim rein formellen Part auf dem Weg zu deiner Selbstständigkeit kommen folgende Kosten auf dich zu:
Gewerbeanmeldung : Zwischen 10 und 65 Euro, je nach Bundesland variieren die Gebühren
Gewerbeanmeldung online: Besuche die Website des für dich zuständigen Gewerbeamtes, dort kannst du das Gewerbe online anmelden.
Eintragung bei der Handwerkskammer: Zwischen 120 und 300 Euro, je nach Rechtsform usw., danach jährlich Beitragszahlungen, die u. a. abhängig von deinem Umsatz sind
Berufsgenossenschaft: Jährlicher Beitrag, der ebenfalls vom Umsatz und weiteren Faktoren abhängt
Hinzu kommen natürlich Investitionen für dein Equipment, ein Rechnungssystem und andere Arbeitsmaterialien. Nicht zu vergessen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, sofern du die Fotografie hauptberuflich selbstständig ausüben willst. Möchtest du dein Fotografie-Business aber erst mal nebenberuflich starten, werden die sozialen Leistungen weiterhin von deinem Arbeitgeber getragen. Also alles entspannt.
Über eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung solltest du aber in jedem Fall auch schon in der Nebenberuflichkeit nachdenken. So bist du im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
Beispiel: Deine Kamera fällt herunter und beschädigt dabei die teure Vase deines Kunden oder die Kamera fällt ihm auf den Fuß und er verletzt sich. Dafür will er entschädigt werden.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert dich ab und schenkt dir ein gutes Gefühl bei deinen Shootings. Safety first!
Gewerbeanmeldung : Zwischen 10 und 65 Euro, je nach Bundesland variieren die Gebühren
Gewerbeanmeldung online: Besuche die Website des für dich zuständigen Gewerbeamtes, dort kannst du das Gewerbe online anmelden.
Eintragung bei der Handwerkskammer: Zwischen 120 und 300 Euro, je nach Rechtsform usw., danach jährlich Beitragszahlungen, die u. a. abhängig von deinem Umsatz sind
Berufsgenossenschaft: Jährlicher Beitrag, der ebenfalls vom Umsatz und weiteren Faktoren abhängt
Hinzu kommen natürlich Investitionen für dein Equipment, ein Rechnungssystem und andere Arbeitsmaterialien. Nicht zu vergessen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, sofern du die Fotografie hauptberuflich selbstständig ausüben willst. Möchtest du dein Fotografie-Business aber erst mal nebenberuflich starten, werden die sozialen Leistungen weiterhin von deinem Arbeitgeber getragen. Also alles entspannt.
Über eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung solltest du aber in jedem Fall auch schon in der Nebenberuflichkeit nachdenken. So bist du im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
Beispiel: Deine Kamera fällt herunter und beschädigt dabei die teure Vase deines Kunden oder die Kamera fällt ihm auf den Fuß und er verletzt sich. Dafür will er entschädigt werden.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert dich ab und schenkt dir ein gutes Gefühl bei deinen Shootings. Safety first!
Was du sonst noch brauchst, um dein Business zu starten
Ganz viel Liebe, Herzblut, Durchhaltevermögen und das positive Mindset, dass du einfach alles schaffen kannst, wenn du an dich und dein Herzens-Business glaubst!
Ich bin fest überzeugt, du wirst diesen wunderbaren Weg in die Selbstständigkeit meistern und freue mich sehr, dich dabei in meinem Business-Kurs zu unterstützen.
Ich bin fest überzeugt, du wirst diesen wunderbaren Weg in die Selbstständigkeit meistern und freue mich sehr, dich dabei in meinem Business-Kurs zu unterstützen.
Kostenlose “21 Tage Challenge”
Für den Start möchte ich dir meine kostenlose “21 Tage Challenge” ans Herz legen. Darin habe ich dir einen Fahrplan für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit erstellt. In wunderbaren 21 Tagen klären wir, wo dein persönlicher Platz auf dem Fotomarkt ist, wer deine Wunschkunden sind, wie du mit deiner Arbeit durch eine professionelle Website, ein überzeugendes Portfolio und nachhaltiges Marketing sichtbar wirst und wie du Gewerbeanmeldung und Co. ganz leicht meisterst.
Lade dir hier die 21 Tage Challenge für 0 € herunter.
Lade dir hier die 21 Tage Challenge für 0 € herunter.
Checkliste für deine Gewerbeanmeldung als Fotograf*in
Wann muss ich mein Gewerbe als Fotograf*in anmelden?
Sobald du beschließt, mit deiner Fotografie im gewerblichen Bereich (Hochzeiten, Newborn, Babybauch, Porträt …) Geld zu verdienen, also noch vor deinem ersten bezahlten Shooting. Wichtig: Hol dir unbedingt vorher das Go von deinem Arbeitgeber ein, wenn du noch einen Hauptjob hast und dein Foto-Business nur nebenberuflich ausüben willst.
Und wo?
Bei deinem Gewerbeamt entweder online oder direkt vor Ort.
Welche Rechtsform habe ich denn nun?
Startest du dein Business allein, bist du Einzelunternehmer.
Kleingewerbe oder umsatzsteuerpflichtig?
Wenn dein Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG) und du im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wirst, bist du Kleinunternehmer. Das hat Vorteile, zum Beispiel bei deiner Preisgestaltung für Privatkunden, aber auch Nachteile, weil du die Mehrwertsteuer bei Betriebsausgaben nicht erstattet bekommst. Aber: Du musst die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Es ist deine Entscheidung, solange du noch unter der Umsatzgrenze liegst.
Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft:
Durch deine Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Post von der Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft (BG) bekommen. Hier bist du als Fotografin Pflichtmitglied beziehungsweise pflichtversichert. Ausnahme bei der BG: Arbeitest du weniger als 100 Tage im Jahr für dein Foto-Business, kannst du dich vom Beitrag befreien lassen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Wird wichtig, wenn du auf deinen Shootings Personen,- Sach- oder Vermögensschäden verursachst.
Also, bist du bereit, dein Business zu starten? Dann lass uns loslegen. Ich freue mich riesig auf den Weg mit Dir.
Sobald du beschließt, mit deiner Fotografie im gewerblichen Bereich (Hochzeiten, Newborn, Babybauch, Porträt …) Geld zu verdienen, also noch vor deinem ersten bezahlten Shooting. Wichtig: Hol dir unbedingt vorher das Go von deinem Arbeitgeber ein, wenn du noch einen Hauptjob hast und dein Foto-Business nur nebenberuflich ausüben willst.
Und wo?
Bei deinem Gewerbeamt entweder online oder direkt vor Ort.
Welche Rechtsform habe ich denn nun?
Startest du dein Business allein, bist du Einzelunternehmer.
Kleingewerbe oder umsatzsteuerpflichtig?
Wenn dein Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG) und du im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wirst, bist du Kleinunternehmer. Das hat Vorteile, zum Beispiel bei deiner Preisgestaltung für Privatkunden, aber auch Nachteile, weil du die Mehrwertsteuer bei Betriebsausgaben nicht erstattet bekommst. Aber: Du musst die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Es ist deine Entscheidung, solange du noch unter der Umsatzgrenze liegst.
Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft:
Durch deine Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Post von der Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft (BG) bekommen. Hier bist du als Fotografin Pflichtmitglied beziehungsweise pflichtversichert. Ausnahme bei der BG: Arbeitest du weniger als 100 Tage im Jahr für dein Foto-Business, kannst du dich vom Beitrag befreien lassen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Wird wichtig, wenn du auf deinen Shootings Personen,- Sach- oder Vermögensschäden verursachst.
Also, bist du bereit, dein Business zu starten? Dann lass uns loslegen. Ich freue mich riesig auf den Weg mit Dir.
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hey hallo, super interessant, vielen dank für deinen artikel 🙂
ich sitze gerade vor dem formular und frage mich, wo trägt man denn ein, dass an in dir kleinunternehmerregelung fallen möchte? lieben dank und grüße 🙂
Das passiert später, wenn du dem Finanzamt den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” übermittelst.
Ein sehr guter und informativer artikel. Ich würde aber noch ergänzen, dass man bei der anmeldung unbedingt vorher mit seinem vermieter reden sollte, wenn man seine privatadresse als betriebsort angeben möchte und das nicht seine eigene immobilie ist. Viele vermieter untersagen nämlich eine gewerbliche nutzung der räumlichkeiten in den mietverträgen und genau die führt man dann aber aus. Also unbedingt vorher einmal kontakt mit dem vermieter aufnehmen bzw. Den mietvertrag überprüfen. Ansonsten ist es einer der besten artikel die ich zu dem thema bisher gelesen habe. Top
Super interessant und Hilfreich, wenn man gerade noch am Anfang steht! Magst du einmal genauer verraten, was du alles unter schwerpunkt und weitere tätigkeiten bei der Gewerbeanmeldung hingeschrieben hast? ich tue mich da etwas schwer um ehrlich zu sein…
vielen Dank! ♥️
Toller Beitrag, nur was mir bei diesem THEMA immer fehlt: wie sehr wird eingeschränkt, was ich als kleinunternehmerin anbieten darf? Ich zum beispiel habe mich dieses Jahr zum make up artist ausbilden lassen. Gibt es eine möglichkeit ein unternehmen zu gründen und darunter BEIDE bereiche anzubieten oder muss ich ein unternehmen für Die Make Up dienstleistungen und ein Unternehmen für die Fotografie gründen?
Liebe Grüße Sofie
Hey Sofie, grundsätzlich ist es möglich ein Gewerbe mit unterschiedlichen Tätigkeiten zu führen. Du gibst dazu bei der Gewerbeanmeldung die verschiedenen Tätigkeiten an. Bespreche es aber lieber im Vorfeld auch einmal mit dem Gewerbeamt und/oder mit einem Steuerberater. Die können dich da besser beraten!